Google Analytics und Privatsphäre

Google Analytics und Privatsphäre im Internet müssen sich nicht ausschließen. Einige Dinge sind dabei zu beachten.

Damit ist der Einsatz dann in Einklang mit den Datenschutzrichtlinien wie es auch vom hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar festgestellt wurde.

Was ist alles zu tun?

IP Adresse kürzen

In den aktuellen Versionen ermöglicht es Google Analytics die IP-Adresse des Seitenbesuchers um das letzte Oktett zu kürzen. Somit ist die (gekürzte) Adresse kein personenbezogenes Datum und kann bedenkenlos verarbeitet werden.
Da keine personenbezogenen Daten mehr erfasst werden entfällt meiner Meinung (als juristischer Laie) nach auch die Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrags über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Wo nichts ist kann auch nichts verarbeitet werden. Und es werden ja nur anonyme Kennungen verarbeitet von denen man nicht auf eine natürliche Person schließen kann.
Das stört für die Auswertung auch nicht weiter. Für die Analysen einer Website ist ja auch nicht wichtig zu wissen wer eine Seite besucht, sondern mehr wie oft die Seite besucht wird und welche Seiten wie häufig abgerufen werden.

Opt-Out Möglichkeit

Das anonyme Erkennen von wiederkehrenden Besuchern wird mittels Cookies erledigt. Google bietet für die verbreiteten Browser auch ein Plugin an mit dem das Tracking durch Google komplett verhindert werden kann.

Datenschutzerklärung

In der Datenschutzerklärung sollten die Besucher auf Google Analytics hingewiesen werden und auch auf die Möglichkeit durch das Opt-Out mittels Plugin auf das Tracking zu verzichten.
Somit kann jeder Besucher selbst bestimmen ob ihm auch das anonyme Tracking ohne Bezug zur Person eventuell schon zu viel ist.

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